Beschlüsse div. Jahreshauptversammlungen

 

  • 1976 eine Altersbegrenzung für die Befreiung von der Gemeinschaft Arbeit gibt es nicht

  • 1982/83 Umlagen, Erhöhung vom Landesverband (Versicherung etc.) werden ohne Beschluss sofort auf die Mitglieder umgelegt

  • 1995 die Pachtzahlung, Beitrag, Wassergeld etc. ist bis zum 30.September des Jahres (im Voraus) auszuführen.

  • 1995 der Beitrag für Trauer-Gestecke wird von 80 DM auf 100,00 DM erhöht (Anmerkung: hier wurde die Währung angepasst)

  • 1997 erfolgte eine Beitragserhöhung

  • 1999 die Stundenzahl zur Gemeinschafts- Arbeit pro Garten wird von 06 Stunden auf 09 Stunden erhöht.

  • 2003 erfolgte eine Beitragserhöhung für die nächsten 5 Jahre

  • 2007 die Schätzgebühr lt. Landesverband 120,00€ und dazu Verwaltungsgebühr Verein mit 30,00€ wurde als Vorauszahlung (gesamt 150,00 €) beschlossen

  • 2007 wurde ein Betrag von 05,00 € für das Lampion Fest in Verbindung mit der jährlichen Pachtzahlung beschlossen

  • 2010 Erfolgt eine Änderung der Anschrift durch Umzug, Heirat oder ähnliches, muss dies innerhalb von 6 Werktagen dem Verein gemeldet werden.

  • 2015 im Vereinsheim ist Nichtraucherzone zum Schutz der Nichtraucher und zur Werterhaltung der Räumlichkeiten

  • 2017 Erhöhung der jährlichen Mitgliedsbeiträge

  • aktiv von 87,00€ auf 100,00€ / passiv von 08,00€ auf 12,00€ / Fördermitglied ohne Garten von 26,00€ auf 30,00€

  • 2021 Festausschuss besetzt mit 2 Mitgliedern 

  • wird von der Gemeinschaftsarbeit freigestellt

  • 2022 für nicht geleistete Gemeinschaft Arbeitsstunden wird eine Ersatzzahlung von 30,00€ je Std. beschlossen

  • 2022 Mitgliedsbeiträge werden angepasst

  • Aktiv 120,00€

  • Partner / passiv 50,00€

  • Förder-Mitglied ohne Garten 40,00€

  • 2022 Mietung der Vereinsräume findet weiterhin nur an Vereinsmitglieder statt.

  • Die Gebühr bei einer Buchung von 3 Tg (Aufbau Feier Abbau) beträgt 210€ plus zzgl. Wasser & Strom.

  • Die Gebühr bei einer Buchung von 1 Tg (Aufbau Feier Abbau) beträgt 100€ plus zzgl. Wasser & Strom.

  • Die Gebühr bei Dauermieter bleibt unverändert plus zzgl. Wasser & Strom.2024

  • 2024 die Mahngebühren (Porto) z.B. säumige Zahler, wird mit 10,00€ beschlossen

  • 2026 Ehrenämter erhalten eine jährliche Entschädigung nach gesetzlichen Grundlagen des § 3 Nr. 26a

  • des Einkommensteuergesetzes (EStG) den sogenannte „Ehrenamtsfreibetrag

  • Die Entscheidung über einen Anspruch sowie die Höhe der Aufwandsentschädigung ist schriftlich zu Beantragen und gemeinsam vom Gesamtvorstand des KGV Sommerdeich e.V. als Beschluss zu verfassen.

 

Allen sonstigen Meinungen zum Trotz entsteht ein Gärtner weder aus Samen noch aus Schösslingen, Zwiebeln, Knollen oder Ablegern, er wächst einzig und allein durch die Erfahrung, durch die Umgebung und durch Naturbedingungen. (Capek, Karel 1890 -1928)